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   BSG, 25.10.1989 - 2 RU 57/88   

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BSG, 25.10.1989 - 2 RU 57/88 (https://dejure.org/1989,22035)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 2 RU 57/88 (https://dejure.org/1989,22035)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 57/88 (https://dejure.org/1989,22035)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 22/81
    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 2 RU 57/88
    Insoweit unterscheide sich der vorliegende Sachverhalt auch von dem, der dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. März 1983 - 2 RU 22/81 - zugrunde gelegen habe, denn dort sei es um eine namentlich bezeichnete Erkrankung (Asbestose) gegangen.

    Insoweit genügt nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1983 (2 RU 22/81, MesoB 70/126) bereits die "statistisch erhöhte Möglichkeit" des Entstehens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit.

  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64

    Bundesrecht - Gefährliche Beschäftigung - Übergangsrente -

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 2 RU 57/88
    Stellt der Versicherte die Tätigkeit ein, weil die Gefahr nicht für ihn zu beseitigen ist, so hat ihm der Träger der Unfallversicherung zum Ausgleich hierdurch verursachter Minderung des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile eine Übergangsleistung zu gewähren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO), wobei es unerheblich ist, ob der Versicherte zuvor aufgefordert wurde, die Tätigkeit zu unterlassen; es genügt das objektive Vorliegen einer Gefahrenlage (vgl BSGE 26, 84, 87 zum Anspruch auf Übergangsrente nach dem vergleichbaren § 5 der 6. BKVO-Saar idF der Bekanntmachung vom 2. Juli 1954 - ABl S 802; BR-Drucks 128/68; Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, § 3 Anm 9; Wendland/Wolff/Mehrtens, Die Berufskrankheiten-Verordnung, § 3 RdNr 5.1).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 33/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - aktuell

    Um der Gefahr, an einer BK zu erkranken zu entgehen, bedarf es der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit (vgl BSG aaO jeweils RdNr 14, 17 ff; vom 20. Februar 2001 - B 2 U 10/00 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 5 S 24; vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92, Juris RdNr 20; vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 57/88 - Juris RdNr 14) .

    Erforderlich ist die auf den einzelnen Versicherten konkret bezogene Feststellung, ihm drohe bei Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit (ua) das Entstehen einer BK (vgl BSG vom 5. August 1993 aaO RdNr 21; vom 25. Oktober 1989 aaO RdNr 15) .

  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang -

    Da mithin schon begrifflich das Entstehen, das Wiederaufleben oder das Verschlimmern einer BK iS des § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV ausscheidet, ist hier nicht weiter auf die Kritik einzugehen, die gegen den Gefahrbegriff der Rechtsprechung des BSG ("individuell erhöhtes Risiko") im Schrifttum geäußert wurde (vgl zur Kritik an dem Gefahrbegriff des BSG - etwa in BSG vom 22.3.1983 - 2 RU 22/81 - BSG vom 25.10.1989 - 2 RU 57/88 = HV-Info 1990, 260 und BSG vom 5.8.1993 - 2 RU 46/92 = HV-Info 1993, 2314; Becker in Becker/Burchardt/ Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, § 9 SGB VII, RdNr 391 ff, 157. Lfg, Stand September 2006; Koch in Lauterbach, UV Anh III zu § 9 SGB VII, § 3 BKV, RdNr 21 ff, 36. Lfg, Stand Februar 2008; im Einzelnen Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, Anhang zu K § 9, § 3 BKV, RdNr 17 ff, 30. Lfg, V/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - L 4 (2) U 22/03

    Anspruch auf Übergangsleistungen wegen einer Berufskrankheit ; Objektives

    Stellt der Versicherte die Tätigkeit ein, weil die Gefahr nicht für ihn zu beseitigen ist, so hat ihm der Träger der Unfallversicherung zum Ausgleich hierdurch verursachter Minderung des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile eine Übergangsleistung zu gewähren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BKV), wobei es unerheblich ist, ob der Versicherte zuvor aufgefordert wurde, die Tätigkeit zu unterlassen; es genügt das objektive Vorliegen einer Gefahrenlage (vergleiche BSG, Urteil vom 25.10.1989 - 2 RU 57/88 - mit weiteren Nachweisen).

    Es genügt vielmehr, dass im Einzelfall das Schädigungsrisiko nicht unerheblich über jenes hinaus geht, welches zur Aufnahme der Erkrankung in die Liste der Anlage zur BKV geführt hat (vergleiche BSG, Urteil vom 25.10.1989, a. a. O.; a. A. LSG Berlin, Urteil vom 13.02.2003 - L 3 U 41/01 - , wonach eine konkret individuelle Gefahr gegeben ist, wenn "in absehbarer Zeit" eine BK entstehen wird).

    Zumindest objektiv (vergleiche BSG, Urteil vom 25.10.1989, a. a. O.) war eine Erkrankung im Sinne der BKen 4301 und/oder 4302 nicht wesentliche Mitursache der Berufsaufgabe und etwaig eingetretener wirtschaftlicher Nachteile.

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 89/98 B

    Fehlerhaftigkeit einer Klageänderung kein Verfahrensmangel

    Diese hat der Senat als konkrete, individuelle Berufskrankheiten-Gefahr bereits wiederholt festgelegt (vgl BSG Urteil vom 22. März 1983 - 2 RU 22/81 - HV-RdSchr VB 3/84; Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - HV-Info 1993, 2314; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 57/88 - HV-Info 1990, 260; Urteil vom 16. März 1995 - 2 RU 18/94 - USK 95111).
  • LSG Hessen, 28.03.2001 - L 3 U 1538/96

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rangierarbeiter - Berufskrankheiten-Verordnung -

    Es genügt bereits die "statistisch erhöhte Möglichkeit" des Entstehens, des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer BK (s. dazu BSG, Urteile vom 22. März 1983 -- 2 RU 22/81, 25. Oktober 1989 -- 2 RU 57/88, 5. August 1993 -- 2 RU 46/92; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Rdnr. 64 zu § 9 SGB VII).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 46/92

    Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen infolge der "Gefahr einer Berufskrankheit"

    Für § 3 BKVO ist es gerade nicht ausreichend, daß für einen Versicherten aufgrund seiner gefährdenden Tätigkeit generell die Möglichkeit der Erkrankung besteht, sondern es muß eine konkrete individuelle Gefahr für den Versicherten vorliegen (BSG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 57/88 - HV-Info 1990, 260 ff).
  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 18/94

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Übergangsleistungen in analoger Anwendung

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob zuvor die Aufforderung zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit ergangen ist oder nicht; es genügt die objektive Gefahrenlage (Amtliche Begründung zum Entwurf der 7. BKVO, BR-Drucks 128/68 S 3; BSG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 57/88 - in HV-Info 1990, 260).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - L 17 U 78/06

    Unfallversicherung

    Eine "Gefahr" liegt vor, wenn das Schadensrisiko für den Versicherten über den Grad hinausgeht, der bei anderen Versicherten bei einer vergleichbaren Beschäftigung besteht (BSG, Urteile vom 22. März 1983, Az.: 2 RU 22/81, Meso B 70/126, vom 25. Oktober 1989, Az.: 2 RU 57/88, HV-INFO 1990, 260 ff. und vom 05. August 1993, HV-Info 26/1993, 2314; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten-Verordnung [Kommentar], G § 3 Anm. 2.5).
  • LSG Berlin, 29.04.2003 - L 2 U 103/01

    Anspruch auf Gewährung von Übergangsleistungen nach der

    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob zuvor die Aufforderung zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit ergangen ist oder nicht; es genügt die objektive Gefahrenlage (Amtliche Begründung zum Entwurf der 7. BKVO, BR-Drucks 128/68 S 3; BSG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 57/88 - in HV-Info 1990, 260), die im Zweifelsfall nachträglich festzustellen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 17 U 162/98

    Übergangsleistungen wegen Aufgabe gefährdender Tätigkeiten; Tätigkeit des

    Eine Gefahr i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV liegt vor, wenn das Risiko einer Schädigung für den Versicherten über den Grad hinausgeht, der bei anderen Versicherten bei einer vergleichbaren Beschäftigung besteht (vgl. z.B. Urteile des BSG vom 22.03.1983 - 2 RU 22/81 - und vom 25.10.1989 - 2 RU 57/88 - Mehrtens/Perlebach a.a.O. m.w.N.).
  • SG Kassel, 22.10.1986 - S 3 U 1185/95
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2004 - L 16 B 3/04
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